relative fairness
Gegen Ende des letzten Monates ging eine Welle der Entrüstung durch die Geek-News-Welt: deutsche Flatrate-Anbieter, sprich ADSL Provider halten nicht, was sie versprechen. Power-Usern wird eine Abfindung im Gegenzug zu einer Kündigung des Abonnements angeboten.
(Wer es verpasst hat kann es auf der Seite des "wichtigsten deutschen Business-Blogs", meines Lieblings-nicht-Mac-News-Lieferanten, nachlesen.)
In der Schweiz ist mir noch nichts dergleichen zu Ohren gekommen, die Flatrate-Anbieter verhalten sich offenbar noch korrekt, auch gegenüber Vielsaugern. Zumindest was das verbrauchte Datenvolumen betrifft – bei der Bandbreite sieht es hingegen anders aus: Es gibt bei cablecom keine Garantie, dass die bezahlte Bandbreite auch tatsächlich genutzt werden kann. Wenn einer zuviel surft bzw. downloadet, wird ihm kurzerhand die Leitung geschmälert.
Auszüge aus den "Besonderen Bestimmungen für cablecom communications services", Ziffer 6 "Fair Use":
Ein kurzer Quervergleich mit den Nutzungsbedingungen der beiden anderen grossen ADSL-Anbieter Swisscom/Bluewin und Sunrise ergab nach einem kurzen überfliegen nichts dergleichen.
Wahrscheinlich gehöre ich auch mittlerweile zu den älteren Semestern, aber ich kann mich noch erinnern, als cablecom die Breitbandangebote eingeführt haben. Ihr grosses Marketingargument war: "Das Netz wird nie überlastet sein, denn wir stellen pro Abonnent die doppelte Bandbreite zur Verfügung, also wird immer mindestens die Hälfte der Kapazität ungenutzt sein."
Fazit? Solche Bestimmungen wie diejenigen der cablecom sollte man eigentlich aus Prinzip ablehnen. Doch das Problem ist, dass sie momentan konkurrenzlos günstig sind im oberen Preissegment. Ich muss mal schauen, was die Verbraucherschutzorganisationen dazu sagen…
(Wer es verpasst hat kann es auf der Seite des "wichtigsten deutschen Business-Blogs", meines Lieblings-nicht-Mac-News-Lieferanten, nachlesen.)
In der Schweiz ist mir noch nichts dergleichen zu Ohren gekommen, die Flatrate-Anbieter verhalten sich offenbar noch korrekt, auch gegenüber Vielsaugern. Zumindest was das verbrauchte Datenvolumen betrifft – bei der Bandbreite sieht es hingegen anders aus: Es gibt bei cablecom keine Garantie, dass die bezahlte Bandbreite auch tatsächlich genutzt werden kann. Wenn einer zuviel surft bzw. downloadet, wird ihm kurzerhand die Leitung geschmälert.
Auszüge aus den "Besonderen Bestimmungen für cablecom communications services", Ziffer 6 "Fair Use":
- Der Kunde darf durch die Nutzung seiner Internetanknüpfung andere Nutzer nicht beeinträchtigen, hindern oder einschränken.
Wie bitte? Lese ich richtig? Das dürfte doch gar nicht möglich sein!
- Cablecom behält sich vor, bei Vorliegen einer Gefährdung des störungsfreien Betriebs des Zugangsnetzes eine vorübergehende Reduktion der jeweils vertraglich festgelegten Werte für den Up- und/oder Downstream zu veranlassen.
Wie lange dauert eine "Vorübergehende Reduktion"? Wird dem Kunden das nicht mitgeteilt?
Ein kurzer Quervergleich mit den Nutzungsbedingungen der beiden anderen grossen ADSL-Anbieter Swisscom/Bluewin und Sunrise ergab nach einem kurzen überfliegen nichts dergleichen.
Wahrscheinlich gehöre ich auch mittlerweile zu den älteren Semestern, aber ich kann mich noch erinnern, als cablecom die Breitbandangebote eingeführt haben. Ihr grosses Marketingargument war: "Das Netz wird nie überlastet sein, denn wir stellen pro Abonnent die doppelte Bandbreite zur Verfügung, also wird immer mindestens die Hälfte der Kapazität ungenutzt sein."
Fazit? Solche Bestimmungen wie diejenigen der cablecom sollte man eigentlich aus Prinzip ablehnen. Doch das Problem ist, dass sie momentan konkurrenzlos günstig sind im oberen Preissegment. Ich muss mal schauen, was die Verbraucherschutzorganisationen dazu sagen…



