Eine kleine Geschichte über die unverfrorenen Methoden der Immobilienverwaltungen und wie man ihnen auch ohne Rechtshilfe beikommt.
Bei meinem kürzlichen Wohnungswechsel bekam ich von der Verwaltung eine "Ausgangsabrechnung" zugesandt, die mir komisch vorkam.
Ausserordentliche Kündigungskosten 150.00
Total zu unseren Gunsten nach Abzug der Garantie 150.00
Das ganze mit der Bitte, das Schreiben unterschrieben an sie zurückzusenden, damit "... die Bank Ihre Mietzinsgarantie auflösen kann." Sie wollten, dass ich die Kündigungskosten akzeptiere und dies schriftlich bestätige, damit sie das dann direkt von der Mietzinsgarantie abziehen können. Das stinkt doch zum Himmel - wenn diese Rechnung gerechtfertigt wäre, könnten sie einfach eine normale Rechnung schicken, ohne die Koppelung an die Mietzinsgarantie.
Durch diese Ungereimtheit misstrauisch geworden, habe ich auf der Webseite des Mieterverbands Freiburg folgende Passage gefunden:
Mieter haben nach Art. 264 OR das Recht, ihr Mietobjekt ohne vertragliche Termine und Fristen zu beachten abzugeben, sofern sie einen Nachmieter stellen, der zumutbar und solvent ist. Es gibt für den Vermieter keine Rechtsgrundlagen, nach denen er die Mieter bei der Ausübung gesetzlicher Rechte mit einer Rechnung belasten könnte. Die Verwaltung hat die Umtriebe, welche Mieterwechsel mit sich bringen, genauso, wenn sich die Mieterschaft an die vertraglichen Termine und Fristen halten. Es entsteht der Verwaltung somit kein zusätzlicher Arbeitsaufwand.
Durch diese Bestätigung ermutigt habe ich (mit etwas Hilfe meiner persönlichen Juristin - merci Chlini) einen eingeschriebenen Brief mit folgendem Inhalt aufgesetzt. Glücklicherweise war ich nicht auf eine baldige Überweisung der Kaution angewiesen und konnte eine Wartefrist in Kauf nehmen:
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom (...). Ich bin jedoch mit den „Ausserordentlichen Kündigungskosten" nicht einverstanden und betrachte sie als nicht gerechtfertigt.
Die durch meine ausserordentliche Kündigung entstandenen Kosten sind dieselben, wenn ich ordentlich gekündigt hätte. Schlussendlich hatten Sie sogar weniger Aufwand, da ich selbst Ihnen einen zumutbaren Nachmieter vorgeschlagen hatte.
Ich erwarte die Überweisung der geleisteten Mietzinsgarantie von Fr. (...) inkl. Zinsen ohne Abzug auf das besprochene Konto innert 30 Tagen, ansonsten werde ich gezwungen sein, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wie zu erwarten war, verstrich die 30-Tage-Frist ohne Reaktion. Als ich mich dann telefonisch erkundigt habe, hiess es erst, es müsse abgeklärt werden, sie würden sich anfangs nächste Woche wieder melden. Was natürlich nicht geschah.
Als ich wieder anrief, wussten sie von nichts und wollten das Schreiben unterschrieben zurückhaben. Dann erklärte ich, dass ich nicht einverstanden sei, worauf mir gesagt wurde, ich müsse das schriftlich einreichen. Erst als ich sie darauf hinwies, dass es bereits geschehen war, lenkte sie plötzlich ein und erklärte, in dem Falle würde ich entweder nochmals kontaktiert, oder den Betrag gleich überwiesen bekommen.
Drei Tage später erhielt ich tatsächlich einen Brief mit folgendem Inhalt:
Wir sind ausnahmsweise bereit den Umkostenbeitrag von 150.- zu annullieren und senden Ihnen im Anhang eine Kopie unseres heutigen Schreibens an die Bank. Diese wird Ihnen die Mietzinsgarantie in den nächsten Tagen auf Ihrem Konto gutschreiben.
Na also, geht doch.
Wie Büne Hueber sagen würde: "Löht ech nüt la gfaue!"